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Allgemeine Reisebedingungen und Informationen für den Kunden (Reiseverkehr) 

1. Abschluss des Reisevertrages: 
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie können Ihre Reise persönlich, schriftlich oder telefonisch buchen. Der Vertrag kommt mit der Unterschrift des Kunden auf dem Anmeldebuchungsschein zustande. 

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2. Bezahlung: 
Bei Anmeldung der Reise bzw. bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- € pro Person durch den Kunden zu tätigen. Der Kunde erhält dafür einen Buchungsschein, mit dem seine Anzahlung, der Sitzplatz und andere Merkmale dokumentiert sind. Der Buchungsschein ist die Grundlage für die Ausstellung des Reisevertrages bis mindestens vier Wochen vor Reiseantritt. Die Rest-Zahlung des Reisepreises hat spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristiger Anmeldung, d. h. innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reise, ist der Reisepreis in einem Betrag fällig. Mit Aushändigung des Buchungsscheines erhält der Kunde auch den Reisesicherungsschein. Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt oder den Reisepreis von 75,- € nicht übersteigt.


3. Leistung und Preis:  
Die vertraglich vereinbarten Leistungen des Reiseveranstalters richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/ Katalog) sowie aus hierzu Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reisepreis basiert auf den zur Zeit des Druckes vorliegenden Preisen.  Der Reiseveranstalter hat die Möglichkeit, eine Änderung des Reisepreises entsprechend BGB § 651 vorzunehmen und dies dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Sitzplatzänderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. Eintrittspreise für Ausstellungen und Museen sowie Schiffs- und Seilbahnfahrten sind nicht im Reisepreis enthalten, wenn es nicht ausdrücklich in den Leistungen benannt ist. Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €  verlangen.
Kinderermäßigungen werden überwiegend gewährt, wenn das Kind als 3. Person im Zimmer der Eltern schläft. Über die Höhe informieren Sie sich bitte in den Reisebüros. Bei Mehrkundenbuchung ab 10 Personen erhält der Bucher einen Rabatt. Über die Höhe informieren Sie sich im Reisebüro.

 

4. Kündigung des Reisevertrages: 
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. In Ihrem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und dessen Aufwendungen verlangen. Tritt der Kunde von einer gebuchten Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt zurück, wird eine Pauschale für den bis dato getätigten Aufwand von 25,- € pro Person berechnet. Bei Stornierung der Reise ab 29. bis 22. Tag vor Abreise werden 25 % des Reisepreises, bei Absage ab 21. bis 15. Tag vor Abreise 40 % des Reisepreises, bei Absage ab 14. bis 7. Tag vor Abreise 50 % des Reisepreises, bei Absage ab 6 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.  Bei Stornierung von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen, Eintrittskarten enthalten sind, ist ab Buchung der Reise bzw. Leistung der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht anderwärtig genutzt wird.

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung im Reisebüro. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, solange die Reise nicht von Visapflichten abhängig ist. Dafür ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € pro Person zu entrichten. Wir sind berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten, vor allem bei Fahrten mit Fährpässen, zu verlangen.


5. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt. 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe des BGB § 651j kündigen. 
Der Reiseveranstalter legt für die Durchführung der Reisen eine Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen fest, wenn nicht im Katalog zu einer bestimmten Reise eine andere Mindestteilnehmerzahl festgelegt wird. 
Ein Rücktritt des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Der eingezahlte Reisepreis wird dem Kunden unverzüglich zurückgezahlt.

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6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in schriftlicher Form gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.


7. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selber verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichteinhaltung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten.


8. Haftung:
Für Verlust, Diebstahl oder bei Fahrpausen und während der Nacht zurückgelassener Gegenstände im Bus übernehmen wir keine Haftung. Werden im Hotel oder vor Ort Zusatzleistungen angeboten, dann beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.


9. Allgemeine Bedingungen: 
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Für Verspätungen und damit entstehende Folgen und Kosten haften wir nicht. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt müssen grundsätzlich vorbehalten bleiben. Sollten Fährüberfahrten und Zwischenübernachtungen in der Reise enthalten sein, empfiehlt es sich, ein kleines Handgepäck zurecht zu machen, da die Kabinen sehr eng sind. Sollten Sie zu einer Reise mit eigenem PKW anreisen, so kann er während Ihrer Abwesenheit auf eigene Verantwortung und entsprechend den Möglichkeiten in unserem Busdepot eingestellt werden. Ihr Reisegepäck sollte mit Namen und Heimatanschrift versehen sein. Es darf nicht in den Reisebussen geraucht werden. Es sind genügend Pausen für Raucher vorgesehen. Die Tagesausflüge innerhalb der Mehrtagesfahrten sind Vorschläge, die bedingt durch örtliche Bedingungen und Wetterlage auch teilweise vor Ort verändert werden können.


10. Gerichtsstand:

Auf das Verhältnis zwischen Kunde und Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich. 

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